Beschluss zu TOP 7
Der Errichtung eines Friedhofes auf dem Grundstück Fl.Nr. 696/5 Gemarkung Ruppmannsburg in Reichersdorf wird zugestimmt. Auflagen werden nicht erteilt. Belange des Marktes Thalmässing werden nicht negativ beeinträchtigt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.